
Die Bundesregierung hat ein neues, sozial gestaffeltes Förderprogramm für Elektroautos (E-Autos) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität für Privatpersonen attraktiver und finanziell zugänglicher zu machen. Gefördert werden sowohl Kauf als auch Leasing neuer E-Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. Die Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal möglich und erfolgt rückwirkend zur Erstzulassung.
Wie hoch ist die Kaufprämie?
Die staatliche Kaufprämie für Elektroautos ist sozial gestaffelt. Entscheidend sind das zu versteuernde Haushaltseinkommen sowie die Anzahl der Kinder. Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Förderung für vollelektrische Fahrzeuge (BEV):
Förderung für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender:
Zusätzlich sind Familienzuschläge vorgesehen: Pro Kind kann die Förderung um bis zu 500 Euro steigen, maximal jedoch um 1.000 Euro.
Wer kann die Kaufprämie beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 Euro pro Jahr. Für Familien mit Kindern erhöht sich diese Grenze auf maximal 90.000 Euro. Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing eines E-Autos.
Weitere wichtige Voraussetzungen
Warum sich die Kaufprämie jetzt lohnt
Mit der neuen Kaufprämie setzt der Staat einen klaren finanziellen Impuls für den Wechsel zur Elektromobilität. Besonders Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen profitieren von der sozialen Staffelung. Gleichzeitig stärkt die Förderung den Markt für Elektrofahrzeuge. Gerne beraten wir Sie auch persönlich, welche Förderhöhe für Ihr Wunschfahrzeug möglich ist und worauf Sie bei Kauf oder Leasing achten sollten. Sprechen Sie uns gern an!
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