
Der Gesetzgeber setzt weiterhin starke Anreize für Elektromobilität im Unternehmensumfeld. Ob Kfz-Steuerbefreiung, Dienstwagenbesteuerung oder neue Abschreibungsmodelle – Elektrofahrzeuge bieten für Gewerbekunden aktuell attraktive steuerliche Vorteile.
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos deutlich verlängert
Reine Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung wurde nun ausgeweitet:
Damit profitieren Unternehmen langfristig von planbaren und reduzierten Fahrzeugnebenkosten.
Dienstwagenbesteuerung: Höhere Preisgrenze bringt mehr Spielraum
Für Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, gilt weiterhin die Besteuerung des geldwerten Vorteils – für elektrifizierte Fahrzeuge jedoch zu vergünstigten Sätzen:
Besonders relevant für Gewerbekunden: Die Bruttolistenpreisgrenze wurde von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Diese neue Grenze gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden. Dadurch werden auch höherwertige Dienstfahrzeuge steuerlich attraktiv.
Neue Abschreibung für Elektro-Dienstwagen: Turbo für die Liquidität
Zusätzlich wurde eine sogenannte Turboabschreibung für Elektro-Dienstwagen eingeführt. Sie gilt für Fahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden:
Die Abschreibung läuft insgesamt über sechs Jahre und entlastet Unternehmen besonders stark im ersten Nutzungsjahr.
Wichtig: Die Regelung gilt ausschließlich für neu angeschaffte Fahrzeuge – dazu zählen auch Gebrauchtfahrzeuge, wenn sie erstmals von einem Unternehmen gekauft oder geleast werden.
Fazit: Elektromobilität rechnet sich für Unternehmen
Ob geringere laufende Kosten, attraktive Dienstwagenregelungen oder hohe Abschreibung im ersten Jahr – Elektrofahrzeuge bieten Gewerbekunden derzeit besonders günstige steuerliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig profitieren Unternehmen langfristig von einem wachsenden Angebot an gebrauchten Elektrofahrzeugen aus dem Firmenwagensegment.
Gerne beraten wir Sie individuell, welches Fahrzeug und welche Finanzierungsform optimal zu Ihrem Unternehmen passt!
Tel.: 03907 6619996-95
E-Mail: ga-info (at) Hotz-Gardelegen.de
Ihr Team von Hotz Automobile Gardelegen
